365° Häusliche Kranken und Fachpflege Marianne Weiß GmbH


Adresse

Girardetstr. 645131 Essenkontakt@365grad.netwww.365grad.net
Tel. Zentrale: 0201 - 580 93 865Fax: 0201 - 580 93 867

Ansprechperson

Frau Elena Siemens
Tel. 0201 - 580 93 865

Transparenzbericht

Träger

365° Häusliche Kranken und Fachpflege Marianne Weiß GmbH Alleestr. 6842853 Remscheid

Hinweis: Die Karte wird aus der Adresse der Einrichtung generiert. Geringe Abweichungen zur tatsächlichen Position können nicht ausgeschlossen werden.

Ambulante Pflegeleistungen


Nein: Aidspflege
Nein: Ambulante psychiatrische Versorgung
Nein: Beatmungspflege
Nein: Betreuungskonzept für Menschen mit dementiellen Veränderungen
Nein: Betreuung von Menschen mit dementiellen Veränderungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz
Nein: Gerontopsychiatrische Pflege
Nein: Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V)
Nein: Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung
Ja: Intensivpflege
Nein: Jüngere Pflegebedürftige
Nein: Kinderkrankenpflege
Nein: Korsakow-Pflegebedürftige
Nein: MRE/Hepatitis C Pflege
Nein: MS-Pflege
Nein: Palliativpflege
Nein: Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
Nein: Pflege nach Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Nein: Pflegebedürftige mit ausgeprägter Weglauftendenz
Nein: Pflege von Blinden
Nein: Pflege von Dialysepatienten
Nein: Pflege von Gehörlosen
Nein: Pflege von dementiell veränderten Menschen
Nein: Sterbebegleitung
Nein: Sucht- und Drogenabhängige Pflegebedürftige
Nein: Verhinderungspflege
Nein: Wachkomapflege
Ja: 24 Stunden Pflege


Sonstige Leistungen


Nein: Begleitung zum Arzt/zur Behörde
Nein: Behindertenfahrdienst
Nein: Beratung
Nein: Fahrdienst
Nein: Familienpflege / Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)
Nein: Hauskrankenpflegekurse
Nein: Hausnotruf
Nein: Hausprospekt
Nein: Hauswirtschaftliche Hilfen
Nein: Hilfsmittelverleih
Nein: Mahlzeitendienste
Nein: Maniküre/Pediküre
Nein: Wäschedienst
Weitere Leistungen:
  • Pflegewohngemeinschaften

Leistungskomplexe

Preis pro Punkt für die v. g. Einrichtung: 0,040000 €

Auf den jeweiligen Punktwert wird ein Aufschlag von 0,00484 € als Umlagebetrag für Alten­pflege­ausbildungs­kosten erhoben.

Nr.LeistungsartPunktwertPreis
1Ganzwaschung, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 2, 15a - 21, 23 - 29
  • 1. Waschen, Duschen, Baden
  • 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege
  • 3. Rasieren
  • 4. Hautpflege
  • 5. Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
  • 6. Nagelpflege
  • 7. An- und Auskleiden inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • 8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereichs
  • 9. und außerdem bei
    - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
    - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
    - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder
    zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und
    Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
  • Ganzkörperwaschung soweit notwendig, mindestens Ober- und Unterkörper
42619,10 Euro
2Teilwaschung, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1, 15a - 21, 23 - 29
  • 1. Teilwaschung (z. B. Intimbereich)
  • 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege
  • 3. Rasieren
  • 4. Hautpflege
  • 5. Haarpflege (z.B. Kämmen)
  • 6. Nagelpflege
  • 7. An- und Auskleiden inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • 8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereichs
  • 9. und außerdem bei
    - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
    - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
    - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder
    zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und
    Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
  • Teilkörperwaschung (Ober- oder Unterkörper) soweit notwendig oder mindestens Waschung des Intimbereiches
22810,22 Euro
3Ausscheidungen, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 - 21, 23 - 28
  • 1. Utensilien bereitstellen, anreichen
  • 2. Zur Toilette führen
  • 3. Unterstützung und allgemeine Hilfestellung (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
  • 4. Überwachung der Ausscheidung
  • 5. Entsorgen, Reinigen des Gerätes u. des Bettes
  • 6. Kathederpflege (insb. Wechseln von Urinbeuteln), Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel u. Entleerung des Stomabeutels)
  • 7. Empfehlung zum Kontinenztraining/Inkontinenzversorgung
  • 8. Nachbereiten des Pflegebedürftigen, ggf. Intimpflege
  • 9. und außerdem bei
    - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
    - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
    - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder
    zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und
    Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
1044,66 Euro
4Selbständige Nahrungsaufnahme, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 5, 16 - 18, 20, 24 - 28
  • 1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
  • 2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
  • 3. Entsorgen der benötigten Materialien
  • 4. Säubern des Arbeitsbereichs
  • 5. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker), ausreichende Flüssigkeitszufuhr inkl. Beratung über Esshilfen
  • 6. und außerdem bei
    - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
    - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
    - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder
    zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und
    Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
1044,66 Euro
5Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 4, 15a - 18, 20, 24, 27, 28
  • 1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
  • 2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
  • 3. Darreichung der Nahrung und von Getränken
  • 4. Entsorgen der benötigten Materialien
  • 5. Säubern des Arbeitsbereichs (z. B. Spülen)
  • 6. Versorgung des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme)
  • 7. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker), ausreichende Flüssigkeitszufuhr inkl. Beratung über Esshilfen
  • 8. und außerdem bei
    - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
    - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
    - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder
    zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und
    Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
26011,66 Euro
6Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG), ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28
  • 1. Vorbereiten und Richten der Sondennahrung
  • 2. Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung
  • 3. Nachbereitung
  • 4. und außerdem bei
    - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
    - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
    - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder
    zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und
    Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
1044,66 Euro
7Lagern/Betten, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16-18, 20, 23-30
  • 1. Richten des Bettes
  • 2. Wechseln der Bettwäsche
  • 3. Körper- und situationsgerechtes Lagern
  • 4. Vermittlung von Lagerungstechniken, ggf. Einsatz von Lagerungshilfen
  • 5. und außerdem bei
    - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
    - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
    - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder
    zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und
    Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
  • Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb/außerhalb des Bettes ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie z.B. Kontrakturen oder Pneumonie vorbeugen und Selbstständigkeit unterstützen.
1044,66 Euro
8Mobilisation, Mindesteinsatzdauer 15 Minuten; nur als selbständige Leistung abrechenbar; ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16-17, 27-29
  • 1. Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett
  • 2. An-/Auskleiden inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • 3. Aufstehen/Zubettgehen
  • 4. Sitz-, Geh- und Stehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln) bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen
  • 5. Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • 6. Hilfe beim Treppensteigen
  • 7. und außerdem bei
    - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
    - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
    - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder
    zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und
    Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
  • Anfang und Ende der Mobilisation sind zu dokumentieren, keine Transferleistung
1878,39 Euro
9Arztbesuche, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15a-17
  • 1. Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei Ärzten unumgänglich ist
36016,14 Euro
10Beheizen des Wohnbereiches, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16-17
  • 1. Besorgen, Entsorgen von Heizmaterial im Wohnungsumfeld
  • 2. Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas- und Zentralheizung)
  • 3. Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen
  • Leistungsinhalt 1 und/oder 2 sind zu erbringen
602,69 Euro
11Einkaufen, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15a-17
  • 1. Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des tägl. Bedarfs
  • 2. Einkaufen (inkl. Arzneimittelbeschaffung) und notwendige Besorgung (z. B. Arzt-,Bank- und Behördengänge) inkl. administrativer Unterstützung
  • 3. Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel
  • 4. Anleitung und Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln
  • 5. Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen
  • Einkaufen (auch in mehreren Geschäften)
1506,73 Euro
12Zubereitung von warmen Speisen, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28
  • 1. Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln und Vorbereitung der Lebensmittel
  • 2. Zubereiten von warmen Speisen
  • 3. Säubern des Arbeitsbereiches (z. B. Spülen)
  • 4. Entsorgen des verbrauchten Materials
1506,73 Euro
13Aufräumen und/oder Reinigen der Wohnung
  • 1. Aufräumen und/oder Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches ohne Grundreinigung (z. B. Wohn-/Schlafraum, Bad, Toilette, Küche)
  • 2. Trennung und entsorgen des Abfalls
54024,21 Euro
14Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
  • 1. Waschen und trocknen
  • 2. Bügeln
  • 3. Ausbessern
  • 4. Sortieren und einräumen
  • 5. Schuhpflege
36016,14 Euro
15Hausbesuchspauschale (bis zu 2x je Tag abrechenbar) Eine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder LK 30 möglich.
  • 1. Anfahrt
  • 2. Dokumentation
  • Darüber hinaus sind keine weiteren Hausbesuchspauschalen - auch nicht privat - abrechenbar.
1,73 €
15aErhöhte Hausbesuchspauschale (bis 1x je Tag; daneben ist Pos.15 max. 1x je Tag abrechenbar) Eine 2.Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27,28,29 oder 30 möglich; daneben ist LK 15 max. 1 x je Tag abrechenbar. Der LK 15a ist ohne Begrenzung bei Erbringung von LK 31 und/oder 32 und/oder 33 abrechenbar.
  • 1. Anfahrt
  • 2. Dokumentation
  • Bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungskomplexe 03, 04, 06 bis 08, 10, 12, 27, 28, 29, 30, 31,32 oder 33 je Einsatz oder bei Abruf der Leistungskomplexe 31,32 oder 33 zusammen mit weiteren Leistungskomplexen in einem Einsatz.
    Abrechnungshinweis: Bei Abruf der Leistungskomplexe 31,32 oder 33 zusammen mit weiteren Leistungskomplexen in einem Einsatz ist eine zusätzliche Abrechnung des LK 15 ausgeschlossen.
4,44 €
16Erstgespräch incl. Hausbesuchspauschale (vor Aufnahme der Pflege)
  • 1. Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes
  • 2. Feststellung der Pflegeprobleme
  • 3. Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen
  • 4. Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag/-schläge und Erörterung des Pflegevertrages
  • 5. Planung der Pflegeeinsätze
  • 6.Information über weitere Hilfen
  • 7. Gespräche mit Angehörigen/Arzt
  • 8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes (wie z.B. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers
  • 9. Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote
  • 10. Beratung über geeignete Leistungen sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung
  • Einzelne Leistungsinhalte können sowohl im Rahmen des Erstbesuchs als auch / oder im Laufe des Pflegeprozesses erbracht werden. Die einmalige Abrechnungsfähigkeit des LK bleibt hiervon unberührt.
160071,74 Euro
16aFolgebesuch incl. Hausbesuchspauschale
  • 1. Erfassung von Veränderungen im häuslichen Pflegeumfeld
  • 2. Feststellung von neuen Pflegeproblemen
  • 3. Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen
  • 4. Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag/-schläge und Erörterung des modifizierten Pflegevertrages
  • 5. Planung der Pflegeeinsätze
  • 6. Informationen über weitere Hilfen
  • 7. Gespräche mit Angehörigen/Arzt
  • 8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes (wie z.B. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers
  • 9. Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote
  • 10. Beratung über geeignete Leistungen sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung
  • Abrechnungshinweis: Dieser LK kann nur dann einmal abgerechnet werden, wenn ein akutes Ereignis von erheblicher Bedeutung ( z.B. nach Krankenhausaufenthalt, in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Veränderung der Pflegestufe, Wegfall der Pflegeperson) eintritt, dass nicht nur zu einer vorübergehenden Veränderung des Pflegebedarfs führt. Die Veränderung wird zum Zeitpunkt der Einschätzung als dauerhaft angenommen und sie bedingt eine Änderung der vom Pflegebedürftigen in Anspruch genommenen Leistungen (Änderung des Pflegevertrages). Einzelne Leistungsinhalte können sowohl im Rahmen des Folgebesuches als auch / oder im Laufe des Pflegeprozesses erbracht werden.
90040,36 Euro
17Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 Satz 5 SGB XI nach Grad 1-5 incl. Hausbesuchspauschale
  • 1. Beratung sowohl des Pflegebedürftigen als auch der Pflegeperson
  • 2. Einschätzung der individuellen Situation (Erfassung und Analyse der Ist-Situation)
  • 3. Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung; ggf. die Durchführung einer Kurzintervention
  • 4. Aufgreifen der Themenschwerpunkte des bzw. der zu Beratenden (Pflegebedürftige / Pflegepersonen)
  • 5. Weitergabe von Informationen und von Hinweisen auf die vorhandenen Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, bei Bedarf eine Weitervermittlung (z.B. Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI oder Pflegekurs/Schulung nach § 45 SGB XI)
  • 6.Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten
  • 7. Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation; (Überprüfung des Pflegegrades, Verbesserung der Pflegetechnik, Vermeidung von Überlastung, Gestaltung des Pflegemixes)
  • 8. Vorgehen bei nicht sichergestellter Pflege
  • 9. Dokumentation des Beratungseinsatzes / Nachweisformular
  • Leistungsinhalte 1-5 sind verpflichtend; der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen. Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI beinhaltet auch die Beratung und Hinweise auf Hilfestellungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige nach § 45a SGB XI
135060,53 Euro
18Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme
  • Leistungskomplexe:
  • 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
  • 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
  • 04 Selbständige Nahrungsaufnahme
  • 07 Lagern/Betten
63328,38 Euro
19Große Grundpflege
  • Leistungskomplexe:
  • 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
  • 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
46720,94 Euro
20Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme
  • Leistungskomplexe:
  • 02 Teilwaschung
  • 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
  • 04 Selbständige Nahrungsaufnahme
  • 07 Lagern/Betten
46720,94 Euro
21Kleine Grundpflege
  • Leistungskomplexe:
  • 02 Teilwaschung
  • 03 Ausscheidungen ( Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
30113,50 Euro
22Große hauswirtschaftliche Versorgung
  • Leistungskomplexe:
  • 13 Reinigen der Wohnung
  • 14 Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
76034,08 Euro
23Große Grundpflege mit Lagern/Betten
  • Leistungskomplexe:
  • 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
  • 03 Ausscheidungen ( Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
  • 07 Lagern/Betten
54024,21 Euro
24Große Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Leistungskomplexe:
  • 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
  • 03 Ausscheidungen ( Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
  • 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • 07 Lagern/Betten
76834,44 Euro
25Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten
  • Leistungskomplexe:
  • 02 Teilwaschung
  • 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
  • 07 Lagern/Betten
36316,28 Euro
26Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Leistungskomplexe:
  • 02 Teilwaschung
  • 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
  • 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • 07 Lagern/Betten
60226,99 Euro
27Kleine Pflegerische Hilfestellung 1 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1-15, 16-30)
  • 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz-und Liegegelegenheiten
  • 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen
  • 3 .Richten des Bettes
  • 4. und außerdem bei
    - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
    - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
    - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder
    zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und
    Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
1044,66 Euro
28Kleine Pflegerische Hilfestellung 2 ( Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1-15, 16-30)
  • 1. An- und/oder Auskleiden (inkl.An-und Ablegen von Körperersatzstücken)
  • .2 Reinigen von Gesicht und/oder Händen
  • 3. Richten des Bettes
  • 4. und außerdem bei
    - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
    - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
    - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder
    zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und
    Stärkung der Selbstversorgungspotentiale

  • Kleiderwechsel in Zusammenhang mit Bettruhe
1044,66 Euro
29Kleine Pflegerische Hilfestellung 3 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1,2,7,8,13,14,16-28)
  • Leistungskomplexe:
  • 27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1
  • 28 Kleine Pflegerische Hilfestellung 2
  • Kleiderwechsel in Zusammenhang mit Bettruhe
1767,89 Euro
30Kleine pflegerische Hilfestellung 4 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 7,13,14,16-18,20,22,23-28)
  • 1. Wechseln der Bettwäsche
  • 2. Richten des Bettes
  • Kompletter Wechsel der Bettwäsche
803,59 Euro
31Pflegerische Betreuung; Der LK ist abrechnungsfähig, wenn mindestens eine der Leistungen Begleitung, Unterstützung, Beaufsichtigung oder Hilfen erbracht wurde ( ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15)
  • Begleitung: z.B.
    1. Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten, Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen
    2. Spaziergänge
    3. Begleitung zum Friedhof
    4. Begleitung zu kulturellen, religiösen und Sportveranstaltungen, (z.B. Konzert, Theater, Fußballspiel)
    5. Behördengänge
  • Unterstützung: z.B.
    1. Unterstützung bei Spiel und Hobby
    2. Unterstützung bei der Versorgung von Haustieren
    3. Unterstützung bei emotionalen Problemlagen
    4. Unterstützung bei der Kontaktpflege zu Personen
    5. Unterstützung bei Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
  • Beaufsichtigung: z.B.
    1. Anwesenheit, u.a. um Sicherheit zu vermitteln
    2. Hilfen zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen
    3. Orientierungshilfen
  • Hilfen: z.B.
    1. Hilfen beim Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
    2. Hilfen beim Beteiligen an einem Gespräch
    3. Hilfen bei der Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
    4. Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
    5. kognitiv fördernde Maßnahmen
    6. Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
    7. Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus
  • Abrechnungshinweis: Werden Leistungen dieses Leistungskomplexes gleichzeitig für mehrere Versicherte, z. B. Eheleute oder Bewohner (auch Teilgruppen) einer WG, durch eine oder -abhängig von der Gruppengröße- mehrere Kräfte erbracht, ist die Vergütung dieser Leistung je Versicherten zu gleichen Teilen zu bemessen.
6250,47 Euro / Minute
32Hilfe bei der Sicherstellung der selbst verantworteten Haushaltsführung Dabei muss es sich um Aktivitäten handeln, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können. ( Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15)
  • 1. Unterstützung bei der Organisation/Organisation von Dienstleistungen z.B. Haushaltshilfen, Notrufsysteme, Gärtnerdienste, Fahrdiensten, Putzhilfen, Hol- und Bringediensten (auch: bspw. Einkaufszettel schreiben) etc.
    2. Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten, z.B. Antragsstellungen, Bankgeschäften, etc.
    3. Unterstützung bei der Organisation/Organisation von Terminen, z.B. Arztterminen, Besuche bei Therapeuten etc.
  • Abrechnungshinweis: Werden Leistungen dieses Leistungskomplexes gleichzeitig für mehrere Versicherte, z.B. Eheleute oder Bewohner (auch Teilgruppen) einer WG, durch eine oder - abhängig von der Gruppengröße - mehrere Kräfte erbracht, ist die Vergütung dieser Leistung je Versicherten zu gleichen Teilen zu bemessen.
6250,47 Euro / Minute
33Hauswirtschaftliche Versorgung, (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung, wie zum Beispiel
    1. Einkaufen
    2. Zubereiten von warmen Speisen
    3. Aufräumen und / oder Reinigen der Wohnung
    4. Waschen und Pflegen der Kleidung
    5. Beheizen des Wohnbereiches
    etc.
  • Abrechnungshinweis: Werden Leistungen dieses Leistungskomplexes gleichzeitig für mehrere Versicherte, z.B. Eheleute oder Bewohner (auch Teilgruppen) einer WG, durch eine oder - abhängig von der Gruppengröße - mehrere Kräfte erbracht, ist die Vergütung dieser Leistung je Versicherten zu gleichen Teilen zu bemessen.
6250,47 Euro / Minute


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